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Sep
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Bayerisches Alarmierungs- und Sicherheits-Informations-System

basis_bild_200x130BASIS wurde 1993 für die vielfältigen Verwaltungs-, Planungs- und Alarmierungsaufgaben im Brand- und Katastrophenschutz flächendeckend im Freistaat Bayern durch das Staatsministerium des Innern eingeführt: Deutschland-, wenn nicht sogar europaweit war es ein Novum, dass eine einheitliche Softwareplattform sowohl im Feuerwehrbereich, im Katastrophenschutz und für die rechnergestützte Alarmierungsplanung und Alarmierung mit den entsprechenden Regularien wie z.B. der so genannten “Alarmierungsbekanntmachung” vom 14. Juni 1993 festgelegt wurde. Damals war dies eine sehr mutige und weit vorausschauende Entscheidung, da die rasante Entwicklung im Software- und Computerbereich mit dem heutigen Stand absolut nicht abzusehen war.

Nicht nur die Technik hat sich weiterentwickelt, auch das Software-Paket BASIS wurde ständig in vielen Bereichen erweitert und angepasst: Sei es aufgrund von Gesetzesänderungen, neuen Erkenntnissen aus dem Anwendungsbereich oder aufgrund neuer Erfordernisse. Die Finanzierung erfolgt damals wie heute aus dem Katastrophenschutz-Fonds.

 

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